
Quellensteuerrückerstattung
Wir erledigen ihre Quellensteuernrückerstattung mit alle nötigen Dokumente.

Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer
Wurde auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren im Ausland eine Quellensteuer erhoben, und hat die Schweiz aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und dem Quellenstaat das alleinige Besteuerungsrecht für solche Erträge, kann die ausländische Quellensteuer im Quellenstaat vollumfänglich zurückgefordert werden. Darf aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens sowohl die Schweiz als auch der Quellenstaat Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren besteuern, kann die ausländische Quellensteuer im Quellenstaat teilweise zurückgefordert werden.
Der Erstattungsanspruch beschränkt sich auf jenen Teil der Quellensteuer, der höher ist als die im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarte maximale Quellensteuer. Die entsprechenden Formulare für Anträge auf Erstattung der ausländischen Quellensteuer finden Sie geordnet nach Staaten im Register.
Der Ablauf:
Kontakafnahme
Sie informieren uns, dass Sie eine Prämienverbilligung und Quellensteuer Rückerstattung bei uns beantragen möchten.
Dokumente
Wir geben Ihnen Bescheid, was wir für Dokumente von Ihnen brauchen und wir bitten Sie die Dokumente per Mail an info@waltermedia.ch im PDF Format zu schicken.
Ausfüllen
Wir füllen Sie alle Formulare aus und wir schicken alle nötigen Dokumente an die richtigen Amten.
Finanzierung
Wir schicken Ihnen eine QR-Rechnung und wir bitten Sie, den zu zahlen und wir bedanken uns für die Zusammenarbeit.
Preis:
CHF 50.00.-